Archiv für die Kategorie ‘sonstige Rechtsgebiete’

Keine pauschale “Verlusthaftung” (z.B. Parkticket)

Montag, 22. April 2013 PDF Version

Manchmal sind Urteile deshalb so interessant, weil die Lebenssachverhalte, die sie betreffen, einem tägtäglich begegnen.

Das LG Köln hatte über eine AGB-Klausel eines Erlebnisbadbetreibers zu entscheiden, in dem geregelt war, dass der Besucher beim Verlust seines “Chip” (mit Wertfunktion) eine pauschale Strafe von 50,00 € zahlen müsse. Ähnliche Regelungen gibt es bei Parkhausbetreibern, Fitnessstudiobetreibern und anderen Anbietern, bei denen eine Karte oder ein Chip eine Bedeutung für den Zugang oder eine Zahlfunktion hat.

Das Landgericht hat die Klausel für unwirksam erachtet. Es hat ausgeführt:

“Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung von Besuchern eines Freizeitbades für den Verlust eines ihnen überlassenen elektronischen Eintrittsmediums mit Kreditfunktion (“Chip” oder “Coin”) ist mit den Grundgedanken des gesetzlichen Schadensersatzrechts nicht zu vereinbaren und verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.”

Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass die Pauschale den nach normalem Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteige. Dies sei schadensrechtlich nicht hinzunehmen. Begründung:

“Hiervon ist auszugehen, wenn die Schadensersatzpauschale der Höhe nach dem maximal aufbuchbaren Betrag (Kreditlimit) entspricht; denn es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass Kunden regelmäßig Leistungen bis zum maximal möglichen Betrag in Anspruch nehmen.”

Diese (richtige) Entscheidung dürfte auch auf viele Andere Klauseln zutreffen. Auch bei einem Parkplatzticket, bei dem die Tagespauschale oft zwischen 5-20 € liegt, liegt es außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit, dass ein Schaden von 50,00 € entsteht. Von wem die Zahlung einer solchen Pauschale verlangt wird, sollte prüfen, ob er sie nicht zurück verlangen oder gar von Anfang an verweigern kann.

Landgericht Köln vom 13.06.2012, 26 O 410/11

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3657

Related Posts

Was sind Parkplatzschweine

Mittwoch, 17. April 2013 PDF Version

Ausnahmesweise hat dieser Beitrag kein Bezug zum Immobilienrecht.

Die Entscheidung, dass die Bezeichnung als “Parkplatzschwein” nach Auffassung des AG Rostock keine Beleidigung sein soll, hat mich schon schmunzeln lassen. Begründet wird dies damit, dass es lediglich um die Äußerung einer Kritik im Verhalten bei der Parkplatzsuche (Falschparker) ging.

Das “Wegelagerer” oder “Oberförster” als Bezeichnung für einen Polizisten keine Beleidigung sein soll, kann man vielleicht noch begründen. Nach einer Entscheidung des AG Augsburg soll dies sogar für “Bulle” gelten. Spätestens wenn ein “-schwein” hinzukommt, sollte die Lage jedoch klar sein. Eine reine Tatsächenbeschreibung sieht anders aus.

AG Rostock vom 11.07.2012, 46 C 186/12

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3668

Related Posts

Abmahnung der Kanzlei Krell & Partner aus Heidelberg

Donnerstag, 21. März 2013 PDF Version

Derzeit mahnt eine Kanzlei “Krell & Partner” aus Heidelberg wegen abgeblicher Urheberrechtsverletzungen ab. Diese werden noch nicht einmal benannt und auch sonst macht das Schreiben einen sehr unseriösen Eindruck. Es wird lediglich Zahlung von 150,00 € geforder. Es hat den Anschein, als würde es sich um eine Betrugsmasche handeln. Die Kanzlei ist im Netz noch nicht einmal auffindbar.

Betroffene sollten in keinem Fall zahlen.

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3634

Related Posts

GbR: Stempel reicht aus!

Mittwoch, 13. März 2013 PDF Version

Der XII. Zivilsenat des bGH hat kürzlich die Möglichkeit gehabt, eine wichtige Frage für den Mietvertragsabschluss mit einer GbR auf einer Seite Stellung zu nehmen. Eine GbR hatte Gewerberäume angemietet. Die Kündigung war für 10 Jahre ausgeschlossen. Nach 8 Jahren kündigte die GbR vor Ablauf der Mindestmietzeit.Man behauptete, der Kündigungsausschluss sei unwirksam, da ein Vertstoß gegen § 550 BGB (Schriftform) vorliegt.

In der Tat bedarf ein solcher Ausschluss der Schriftform nach § 126 BGB, d.h. der Unterschrift aller beteiligter Parteien. Bei der GbR müssen grundsätzlich alle Gesellschafter mitwirken. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Gesellschafter alle anderen Vertritt. Das muss jedoch auch deutlich gemacht werden.

Im Fall bestanden hieran Zweifel, da nur in Gesellschafter unterzeichet und seiner Unterschrift lediglich einen Firmenstempel hinzugefügt hatte. Das OLG war der Auffassung, dass dies nicht für eine klare Vertretung genüge und damit die SChriftform nicht eingehalten sei. Ergo hätte es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis gehandelt und es wäre auch eine frühere Kündigung möglich gewesen.

Nicht so der BGH: Auch er stellt klar, dass die Vertretung deutlich gemacht werden müsse. Die Unterschrift alleine genüge hierfür nicht. Allerdings sei dem Firmenstempel im Rechtsverkehr eine entsprechende Bedeutung beizumessen. Der Rechtsverkehr erwarte in einem solchen Fall, dass der Unterzeichnende die im Vertrag genannte Person vertreten wolle. Vermieter und Mieter sollten beim Abschluss eines Mietvertrages die Vertretung genau beachten und sicherheitshalber stets einen Vertretungszusatz hinzufügen.

BGH vom 23.01.2013, XII ZR 35/11

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3613

 

Related Posts

In eigener Sache: Stellenanzeige

Freitag, 08. Februar 2013 PDF Version

Immobilienrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf sucht

eine/n Notarfachangestellte/n.

Wir bieten: gute Arbeitsatmosphäre, regelmäßige Arbeitszeiten, qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit.

Wir erwarten: mehrjährige Notariatspraxis, vorzugsweise im Grundstücksrecht, Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr, RA-Micro-Erfahrung, selbständige und mitdenkende Arbeitsweise.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an job@ra-sawal.de

Anzeige: Sa_Anzeige_rz2013

Related Posts

Schneeflöckchen…

Sonntag, 30. Dezember 2012 PDF Version

Der Jahreszeit angepasst darf auch ein Beitrag über den Winterdienstvertrag nicht fehlen. Unter Juristen ist streitig, ob dieser als Werk- oder Dienstvertrag zu typisieren ist. Entscheidend ist dies für sich anschließende Rechtsfragen, wenn nicht schnell oder ordentlich genug Schnee vom Dienstleister geschippt wird.

Bei einem Dienstvertrag gibt es in der Regel keine Vergütungsminderung bei minderwertiger Leistung. Beim Werkvertrag hingegen schon. Das bedeutet: Kann man bei einem Werkvertrag beweisen, dass nicht das Vereinbarte (Schnee umgehend vom Bürgersteig zu entfernen) geleistet worden ist, kann der Auftraggeber die Vergütugn kürzen.

Auf die Seite der Werkvertrag-Unterstützer hat nunmehr immerhin das OLG Brandenburg geschlagen. Es hält den Winterdienstvertrag für einen Werkvertrag. Bei einer Minderleistung sei daher auch nur eine geminderte Vergütung zu entrichten. Dies stell für Winderdienstunternehmen ein erhebliches Risiko da.

OLG Brandenburg vom 04.10.2012, 12 U 39/12

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3530

Related Posts

Eigenmächtige Räumung durch den Vermieter

Freitag, 28. Dezember 2012 PDF Version

Gelegentlich finden sich Klauseln in Mietverträgen, wonach der Vermieter sich selbst in Besitz der Räume setzen kann, falls er wegen erheblicher Vertragsverletzungen oder Mietrückständen fristlos gekündigt hat. Solche Klauseln sind nach ständiger Rechtsprechung als unangemessene Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 BGB unwirksam.

Lässt der Vermieter die Räume öffnen und setzt sich in Besitz, stellt dies eine verbotene Eigenmacht dar. Der Mieter kann sich hiergegen mit Gewalt wehren und auch eine einstweilige Verfügung beantragen.

Eine Räumung ist daher auch bei eklatanten Vertragsverstößen nur durch den Gerichtsvollzieher aufgrund eines Räumungstitels rechtmäßig.

Eine Ausnahme hiervon hat das Landgericht Duisburg mit Urteil vom 28.02.2012 (13 S 243/11) gesehen. Der Mieter verhalte sich treuwidrig, wenn er monatelang keine Anstalten gemacht hat, den Räumungsanspruch des Vermieters zu erfüllen. Er habe ständig unterschiedliche Aufenthaltsorte gewählt und die Wohnung in einem völlig desolaten Zustand zurückgelassen. In Anbetracht des verwahrlosten Zustandes bestand die konkrete Gefahr weiterer Schäden für das Eigentum des Vermieters. Außerdem sei auf die Belange der anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen.

In dieser Situation sei dem Vermieter ein weiteres Zuwarten nicht mehr zumutbar gewesen. Er habe aus dem Verhalten des Mieters nur schließen können, dass er die Wohnung aufgegeben habe. Zumal sie in dem vorliegenden Zustand ohnehin vollkommen unbewohnbar gewesen sei.

Dies ist sicherlich eine Einzelfallentscheidung aufgrund extremer Umstände. Solche Fälle kommen aber in der Praxis vor. Die Entscheidung des Landgerichts Duisburg kann daher durchaus als Präzedenzfall gelten.

Im Einzelfall sollte eine solche Öffnung zuvor mit dem Rechtsanwalt abgestimmt werden.

Landgericht Duisburg vom 28.02.2012, 13 S 243/11

jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de
URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3527

Signatur_SA_2009

 

Related Posts

Inkassokosten als Schaden

Donnerstag, 22. März 2012 PDF Version

Dass es die Inkassokosten mal bis zum Bundesverdfassungsgericht schaffen würden, hätte wohl auch kaum jemand gedacht. Haben sie aber.

In der Entscheidung befasst sich der Senat auch mit der Frage, ob Inkassokosten einen ersatzfähigen Schaden darstellen können. Er gibt eine gute Zusammenfassung der Rechtslage wieder:

Inkasskokosten sind nur dann ersatzfähig, wenn (a) sie der Höhe nach nicht der Kosten für einen Rechtsanwalt überschreiten (was häufiger nicht der Falll ist) und (b) dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht bereits von vornherein erkennbar zahlungsunwillig gewesen ist. In diesem Fall wird sich der Schuldner auch durch eine Inkassoaufforderung umstimmen lassen. Wenn absehbar ist, dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, insbesondere, weil sich der Schuldner gegen die Forderung bereits zur Wehr gesetzt hat, sollte man lieber gleich einen Anwalt beauftragen, bevor man sich später über nicht ersatzfähige Inkassokosten ärgert.

BVerfG vom 07.09.2011, 1 BvR 1012/11

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3336

Signatur_DS_2009

Related Posts

Umstellung bei verbrauchsabhängigen Betriebskosten

Donnerstag, 01. März 2012 PDF Version

Nach § 556a BGB kann der Vermieter einseitig den Abrechnungsmaßstab ändern, wenn Betriebskosten durch technische Änderungen nunmehr verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die Norm gilt jedoch erst seit dem 01.09.2001. Für Alt-Mietverträge hat der BGH entschieden, dass die Regelung uneingeschränkt auch auf sie anzuwenden ist.

Man muss daher nicht zwischen Alt-/ und Neu-Mietverträgen unterscheiden, wenn technische Änderungen den Abrechnungsmodus verändern.

BGH vom 21.09.2011, VIII ZR 97/11

jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de
URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3307

Signatur_SA_2009

Related Posts

Der mysteriöse Scheinvater

Mittwoch, 29. Februar 2012 PDF Version

Als Jurist lernt man ständig neue Begriffe. Besonders schön fand ich folgende Geschichte:

Mutter (M) hat eine Beziehung zu Scheinvater (S). Das vermeintlich gemeinsame Kind wird erst nach der Trennung geboten. Scheinvater S erkennt gutgläubig die Vaterschaft an und zahlt. Ein Vaterschaftstest bringt ihm die Erkenntnis, dass er wohl doch nicht der Vater ist und daher zu Unrecht gezahlt hat. Wutentbrannt möchte er das Geld zurück – und zwar vom tatsächlichen Vater. Diesen kennt er (natürlich) nicht und bittet die Kindesmutter M um Auskunft – die verweigert wird.

Er klagt auf Auskunft und gewinnt vor dem BGH. Die Kindsmutter muss dem Scheinvater aus § 242 BGB den mutmaßlichen Vater nennen, damit dieser seine Rückforderungsansprüche nach § 1607 Abs. 3 BGB geltend machen kann.

BGH vom 09.11.2011, XII ZR 136/11

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3304

Signatur_DS_2009

Related Posts

Heikostenabrechnung – Nix verstehen!

Sonntag, 26. Februar 2012 PDF Version

Irgendwie haben wir es alle schon gewusst. Heizkostenabrechnungen wirklich zu verstehen ist einem normalen Menschen nicht möglich. Dies widersprach jedoch bis vor Kurzem dem Grundsatz, dass der durchschnittliche, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht vorgebildete Mieter die Betriebskostenabrechnungen ohne weiteres inhaltlich und rechnerisch verstehen können muss.

Für Heizkostenabrechnungen gilt dies seit der aktuellen Entscheidung des BGH nicht. Der VIII. Senat hat im Ergebnis entschieden, dass es nicht darauf ankommt, dass die Abrechnung verständlich ist. Entscheidend ist lediglich, dass sie der Heizkostenverordnung entspricht. Ich zitiere:

“Dass die Ermittlung der Wärmekosten ohne Kenntnis dieser Vorschriften kaum verständlich ist und die Vorschriften der Heizkostenverordnung dem durchschnittli-chen, juristisch nicht vorgebildeten Mieter regelmäßig nicht bekannt sind, kann nicht dem Vermieter angelastet werden. Der Vermieter hat eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der Heizkostenverordnung ent-spricht. Eine Pflicht, diese Vorschriften mitzuteilen oder zu erläutern, trifft ihn hingegen nicht.”

Wir werden also weiter versuchen Heizkostenabrechnungen zu verstehen. Vermieter müssen jedoch keine Erläuterungen hierzu treffen.

BGH vom 26.10.2011, VIII ZR 268/10

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3294

Signatur_DS_2009

 

Related Posts

Angemessene Unterkunftskosten

Mittwoch, 22. Februar 2012 PDF Version

In Berlin haben die öffentlichen Stellen die Angemessenheit der Unterkunftskosten nach der AV Wohnen bewertet. Diese sieht pauschale Sätze je nach Anzahl der Haushaltsangehörigen vor. Hiergegen lief eine Klage erfolgreich bis zum Bundessozialgericht.

Nach der Entscheidung ist es grundsätzlich angemessen, für die Berechnung der angemessenen Unterkunftskosten auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückzugreifen. Für einen räumlichen Vergleichsmaßstab muss jedoch auf das gesamte Stadgebiet zurückgegriffen werden. Das Gericht stellt sich ausdrücklich gegen eine pauschale Bewertung. Die AV Wohnen ist ungeeignet. Entscheidend ist, ob die Miete ortsüblich und nicht zu groß (hier wird man auf Pauschalwerte zurückgreifen können) ist.

Wie das Landessozialgericht die praxtischen Probleme lösen soll, ist dem Urteil des BSG nicht zu entnehmen. Jedenfalls hat die Entscheidung gravierende Auswirkungen bei der Anwendung der AV Wohnen und der Prüfung der Angemessenheit einer Wohnunterkunft.

BSG vom 13.04.2011, B 14 AS 85/09 R

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3288

Related Posts

Wenn der Geschäftsführer zu Gericht muss

Montag, 20. Februar 2012 PDF Version

Eine etwas ältere Entscheidung des BGH hat sich anscheinend immer noch nicht vollständig herumgesprochen.

Wird der Geschäftsführer einer juristischen Person persönlich zu einem Gerichtstermin geladen, kann er für seinen Verdienstausfall Kostenerstattung geltend machen. Fällt die Arbeitskraft des Geschäftsführers für seine eigentliche Tätigkeit aus, so stellt sich dies als Schaden dar, den die (teilweise) unterliegende Partei zu tragen hat. Der Erstattungsanspruch hat sich am Bruttoverdienst des Geschäftsführers zu bemessen.

Muss der Geschäftsführer extra anreisen und fällt folglich mehrere Stunden aus, kann der Schadensersatz bei einem hohen Gehalt beachtliche Größen erreichen.

BGH vom 02..12.2008, VI ZB 63/07

jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de
URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3282

Signatur_SA_2009

Related Posts

Schwimmende Häuser sind keine Gebäude

Freitag, 03. Februar 2012 PDF Version

Jedenfalls vor dem Finanzamt. Der BFH hat entschieden, dass eine “schwimmende Anlage” bewertungsrechtlich kein Gebäude sei. Damit sei keine Grundsteuer festzusetzen. Dies betraf ein Konferenzzentrum im Hamburger Hafen, bestehend aus einem Pfahlbau und drei Schwimmkörpern. Diese sind nicht als Gebäude einzuordnen. Leider sind die Möglichkeiten “schwimmen” zu bauen begrenzt. Anderenfalls böten sich interessante Möglichkeiten Grundsteuer zu vermeiden.

BFH vom 26.10.2011, II R 27/10

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3263

Signatur_DS_2009

Related Posts

Schmerzensgeld für verweigerten Disco-Einlass II

Mittwoch, 14. Dezember 2011 PDF Version

Bereits vor einiger Zeit hatten wir über einen Schmerzensgeldprozess wegen verweigertem Einlass in eine Discothek berichtet. Nun hat sich mit dieser Frage auch ein Oberlandesgericht beschäftigt. Einem aus Togo stammendem Mann war der Einlass wegen seiner Hautfarbe verwehrt worden. Er erstritt vor dem OLG Stuttgart ein Schmerzensgeld von 900,00 €.

OLG Stuttgart vom 12.12.2011, 10 U 106/11

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3206

Signatur_DS_2009

Related Posts

Hans Hauser ist wieder da

Montag, 28. November 2011 PDF Version

Und mahnt mal wieder ab – Makler, die die Aufsichtsbehörde falsch im Impressum angegeben haben. Angeblich ausschließlich auf Berlin beschränkt. Dann sei es ja keine unzulässige Massenabmahnung mehr, denn in Berlin habe er lediglich etwa 250 Verstöße finden können.

Das Kammergericht hat sich unlängst mit Herrn Hauser beschäftigt. Es sei aus dem Beschluss vom 22.07.2011 zu GZ 5 W 161/11 zitiert:

“Seit vielen Jahren verneint das Kammergericht in zahlreichen Judikaten die Zulässigkeit von Anträgen des Antragstellers nach der genannten Norm, weil er in einer Weise und in einem Ausmaß – kostenpflichtig – massenhaft abmahnt, dass dies auf sein Vorgehen vornehmlich zum Zwecke der Gewinnerzielung zwingend schließen lässt. Statt aller Verfahren seien hier nur erwähnt: [...]“

Kammergericht vom 22.07.2011, GZ 5 W 161/11

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3169

Signatur_DS_2009

Related Posts

Treberhilfe gGmbH ist pleite

Freitag, 18. November 2011 PDF Version

Die Treberhilfe gGmbH hat Insolvenz angemeldet. 100 Räumungsklagen bei 500 Mietverträgen ist eine außergewöhnliche Quote…

Mit dem Maserati in die Insolvenz

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3140

Signatur_DS_2009

Mit dem Maserati in die Insolvenz

Related Posts

Herbspause beendet

Montag, 31. Oktober 2011 PDF Version

Alle die sich bereits gefragt haben, weshalb keine neuen Beiträge mehr erscheinen. Ein Einbruch mit Laptop-Diebstahl hat das Arbeiten in der Kanzlei erschwert. Jetzt sind die neuen Geräte da und wartenden Urteile können kommentiert werden.

Als Einstieg unser zuletzt erschienener Artikel auf der Seite der Legale Tribune online: “Der Fluch der Karibik im Mietshaus in Chemnitz

Das Landgericht hat der Mieterin das Aufhängen einer (Kinder-) Piratenflagge im Fenster erlaubt und eine anders lautende Entscheidung des Amtsgericht Cottbus zurückgewiesen.

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3120

Signatur_DS_2009

 

Related Posts

mehr Rechte für Baumarktkunden – Ein- und Ausbaukosten

Montag, 19. September 2011 PDF Version

Der Bundesgerichtshof hatte an sich entschieden, dass der Verkäufer die Kosten des Ein- und Ausbaus von z.B. verlegten Parkettstäben im Falle der Nacherfüllung (Neulieferung) nicht zu tragen braucht. Das sei nur der Fall, wenn dem Verkäufer ein Verschulden an dem Mangel treffe.

Der europäische Gerichtshof hat in einem anderen Fall über Bodenfliesen gegenteilig entschieden. Art. 3 II, III der Verkaufsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG ergebe, dass den Verbraucher als Käufer keinerlei Kosten im Falle der Nacherfüllung treffen dürften. Wenn die Fliesen also mangelhaft waren, muss der Verkäufer – unabhängig von seinem Verschulden – die gesamten Ein- und Ausbaukosten zusätzlich tragen.

Auch ließ der europäische Gerichtshof den Einwand der Unverhältnismäßigkeit nicht gelten. Ein kompletter Austausch der Fliesen sei die einzige Möglichkeit, den Mangel zu beheben. Der Käufer müsse sich nicht darauf verweisen lassen, die mangelhaften Fliesen zu behalten und eine Minderung zu akzeptieren.

Dies gilt wohl gemerkt nur im Verhältnis zwischen Verkäufer und Verbraucher. Gegenüber Unternehmern ist die Rechtslage anders.

EuGH vom 16.6.2011, C-65/09 und C-87/09

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de
URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3082

Signatur_SA_2009

Related Posts

Sitzen oder Stehen?

Donnerstag, 08. September 2011 PDF Version

Dies Frage müsste nach einer Entscheidung des BFH nun eigentlich häufiger zu hören sein. Und zwar bei Imbissbuden und Fastfoodketten. Warum?

Der Verkauf von Lebensmitteln unterliegt dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7%. Kommen weitere Dienstleistungen hinzu, erhöht sich der Steuersatz auf 19%. Das ist auch der Grund, weshalb man bei der Bestellung von Fastfoodketten regelmäßig gefragt wird, ob man seine Kalorien zum “Mitnehmen oder hier essen” haben möchte. In seiner Entscheidung vom 30.06.2011 hat der BFH nun nach Vorlage zum EuGH nun seine restriktive Rechtsauffassung gelockert.

Bei ganz einfacher Verzehrtheken ohne Sitzgelegenheit, die lediglich einer beschränkten Zahl von Kunden den Verzehr an Ort und Stelle im Freien zu ermöglichen, fällt nur der verminderte Steuersatz an.

Erst wenn Sitzgelegenheiten geboten werden und der Kunde die Speisen vor Ort verzehren möchte, ist der Regelsteuersatz anzusetzen. Zitat:

“Die Abgabe von Bratwürsten, Pommes Frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen zum Verzehr an einem Tisch mit Sitzgelegenheiten führt zu einem dem Regelsteuersatz unterliegenden Restaurationsumsatz.”

Die Moral von der Geschichte: Sitzende Kunden sind teuer und Fastfoodketten schaffen demnächst alles Sitzgelegenheiten ab.

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3055

Signatur_DS_2009

Related Posts

Klagen und Steuern sparen

Dienstag, 06. September 2011 PDF Version

Der BFH hat den Weg für ein neue “Steuersparmodell” geebnet. Seit der Entscheidung vom 12.05.2011 ist es grundsätzlich möglich, Kosten eines Zivilprozesses (Gericht- und Anwaltskosten) steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Rechtsgrundlage ist § 33 EStG:

“(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. (2) Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. [...]“

Das bedeutet für die Praxis, dass Prozesskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – steuerlich geltend gemacht werden können, wenn:

1. Sie unausweichlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.
2. Die Kosten notwendig und angemessen sind. Dies dürfte stehts dann der Fall sein, wenn lediglich die gesetzlichen Gebühren nach GKG und RVG abgerechnet werden.

Zahlungen einer Rechtschutzversicherung sowie die Kostenerstattung der Gegenseite im Fall des Obiegens sind natürlich anzurechnen.

BFH vom 12.05.2011, VI R 42/10

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3050

Signatur_DS_2009

Related Posts

Aufrechnung mit Mietkaution

Donnerstag, 01. September 2011 PDF Version

Eine Kaution des Mieters macht nur Sinn, wenn sie zur Sicherung des Vermieters tatsächlich tauglich ist. Bisher haben wir immer die Barkaution empfohlen. Eine bessere Aufrechnungsmöglichkeit für den Vermieter gibt es nicht. Er kann sich unmittelbar aus dem bei ihm hinterlegten Betrag einschließlich Zinsen bedienen.

Das wird noch gestützt durch den Beschluss des Kammergerichts vom 09.05.2011 (8 U 172/10), wonach der Vermieter gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines gepfändeten Sparkontos nicht mit einem verjährten Zahlungsanspruch aufrechnen kann. Laut Gesetz kann selbst mit einem verjährten Anspruch des Vermieters die Aufrechnung erklärt werden. Dies gilt beispielsweise bei der Barkaution.

Mit dem Herausgabeanspruch auf ein verpfändetes Sparkonto ist der verjährte Zahlungsanspruch des Mieters indes nicht gleichartig. Der Vermieter fällt also mit der verjährten Forderung aus, während der Mieter das Sparbuch herausverlangen kann.

Dennoch wird man in Zukunft von der Barkaution teilweise abrücken müssen. Denn sie ist im Falle der Veräußerung des Grundstücks nicht zuverlässig an einen Erwerber weiterzuleiten.

Gibt man sie ohne Zustimmung des Mieters zur Schuldübernahme an den Erwerber weiter, haftet der Veräußerer gegenüber dem Mieter weiter. Es kann also sein, dass der Mieter nach Jahren kommt und die Auszahlung seiner Kaution vom Verkäufer verlangt.

Wir hatten über die Entscheidung des Landgerichts Berlin berichtet, wonach der Käufer vom Mieter nicht die Kaution neu verlangen kann, falls der Verkäufer sie im Falle der verweigerten Zustimmung an den Mieter zurückgezahlt hat. Es bleibt zwar zu hoffen, dass der BGH dies anders sieht. Derzeit ist es aber wohl eine Rechtslage, von der man ausgehen muss.

Die Barkaution ist somit kaum ohne Zustimmung des Mieters zumutbar an den Käufer zu übertragen. Das spricht für Bürgschaften oder verpfändete Sparkonten, bei denen diese Problematik nicht besteht.

Wir werden im Blog weiter über diese Fragen berichten.

Kammergericht vom 09.05.2011, 8 U 172/10

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden
Maklerportal: http://makler.ra-sawal.de
URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3033

Signatur_SA_2009

 

Related Posts

Besser spät als gar nicht

Freitag, 15. Juli 2011 PDF Version

Manche Entscheidungen kommen bei den Instanzgerichten spät an. Bereits im Januar hat der BGH entschieden, dass eine im Rahmen des Verzugs begehrte 1,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG nicht der richterlichen Überprüfung unterliegt.

Die Erhöhung der 1,3-fachen Regelgebühr auf eine 1,5-fache Gebühr ist einer gerichtlichen Überprüfung entzogen. Für Rahmengebühren entspricht es allgemeiner Meinung, dass dem Rechtsanwalt bei der Festlegung der kon-kreten Gebühr ein Spielraum von 20 v.H. (sog. Toleranzgrenze) zusteht [...] Hält sich der Anwalt innerhalb dieser Grenze, ist die von ihm festgelegte Gebühr jedenfalls nicht im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG unbillig und daher von dem ersatzpflichtigen Dritten hinzunehmen. Mit der Erhöhung der in jedem Fall angemessenen Regelgebühr um 0,2 haben die Rechtsanwälte des Klägers die Toleranzgrenze eingehalten.

Im Ergebnis kann daher in Zukunft eine 1,5 Geschäftsgebühr weder vom Mandanten, noch von der Gegenseite beanstandet werden. Beim Amtsgericht Wedding ist die Entscheidung inzwischen angekommen.

BGH vom 13.01.2011, IX ZR 110/10

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=2944

Signatur_DS_2009

Related Posts

Ein Schwalbe macht noch keinen…

Freitag, 01. Juli 2011 PDF Version

…Sommer und zwei Fälle auch noch keinen “zertifizierten Testamentsvollstrecker” – so der BGH in seiner Entscheidung vom 09.06.2011. Ein Kollege hatte sich als solcher auf seinem Briefkopf bezeichnet und man stritt bis zum BGH über die Zulässigkeit, die der Senat im speziellen Einzelfall verneinte.

Zwar liegen die Urteilsgründe noch nicht vor. Es ist jedoch zu vermuten, dass die Bezeichnung “Testamentsvollstrecker” vom BGH grundsätzlich als zulässig erachtet wird. Es handele sich nicht um eine Berufsbezeichnung, sondern um eine reine Tätigkeitsbeschreibung ohne “amtliche Verleihung”.

Problematisch war im Fall allerdings, dass der “zertifizierte Testamentsvollstrecker” kaum praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung nachweisen muss. Dies werde jedoch gerade vom Rechtsverkehr erwartet. Zwei abgewickelten Testamentsvollstreckungen seien in jedem Fall nicht ausreichend, eine hinreichende Praxiserfahrung nachzuweisen.

BGH vom 09.06.2011, I ZR 113/10

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=2911

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden

Signatur_SA_2009

Related Posts

Kennen Sie eigentlich Google?

Donnerstag, 30. Juni 2011 PDF Version

Manchmal schaue ich mir die Webseiten von Kollegen auf der Gegenseite an. Heute war ich besonders begeistert über die Seite einer Kollegin. Unter der Rubrik “Links” finde ich einen tollen Hinweis zu dieser Seite: Abgefahren – man kann dort einen Suchbegriff eingeben und bekommt Vorschläge, welche Webseite man hierzu besuchen kann. Das ist ja super.

Ich räume die Bücher “Die 10.000 wichtigsten Webadressen” und “Die besten Webseiten für den Beruf” aus dem Bücherschrank und entsorge Sie fachgerecht. Endlich keine Webseiten mehr auswendig lernen und Listen führen. Danke für diesen wichtigen Hinweis.

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=2908

Signatur_DS_2009

Related Posts

Ich mache das nicht telefonisch

Mittwoch, 29. Juni 2011 PDF Version

Mein Mobilfunkbetreiber ruft mich an und teil mir mit, dass man die Konditionen meines Tarifes verbessert hätte. Hört sich alles super an. Nur bitte ich um Zusendung des Änderungsvertrages per Post, Fax oder E-Mail, damit ich in Ruhe entscheiden kann.

Nein, das gehe leider nicht. Das Angebot sei einmalig auf dieses Telefonat beschränkt, ich müsse mich schon jetzt entscheiden. Mache ich aber nicht und verzichte lieber auf die angepriesenen neuen Funktionen. Ich vermute, dass das Angebot bei näherer Betrachtung doch nicht so gut gewesen ist. Schade, dass man mit solchen Methoden Subunternehmer-Callcenter arbeiten lässt. Der einzige Grund, weshalb ein schriftliches Angebot nicht möglich ist, ist, dass dann der gute Callcenteragent leider für den Vorgang keine Provision erhalten würde.

Ich empfehle grundsätzlich keine Vereinbarungen am Telefon zu schließen, sondern immer um Zusendung eine Schriftstücks zu verlangen. Spart Ärger im Nachhinein…

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=2904

Signatur_DS_2009

Related Posts

Dann schreibe ich lieber ein Urteil!

Mittwoch, 22. Juni 2011 PDF Version

In der Regel freuen sich Richter/innen über Vergleiche. Sie müssen kein Urteil schreiben und haben die Akte vom Tisch. Ausnahmen bestätigen die Regel. Heute in einer kleinen Mietsache vor dem Amtsgericht.

Richterin unterbreitet Vergleichsvorschlag.

Anwälte sind nicht abgeneigt, müssen jedoch beide Rücksprache mit Mandanten halten. Da einer nicht erreichbar ist,  wird angeboten, den Vergleich unter Widerruf zu schließen.

Richterin: “Nö, dann schreib ich lieber ein Urteil.”

Da vermutlich dasselbe wie beim Vergleichsvorschlag rauskommt, widerspricht niemand. Ich frage mich aber schon, ob das formell so i.O. gewesen ist. Zr Erinnerung § 278 ZPO: “Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.”

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=2922

Signatur_DS_2009

Related Posts

Hochzeit zu verkaufen!

Dienstag, 07. Juni 2011 PDF Version

Es ist immer wieder interessant, was für Fälle das Leben schreibt. Ein türkisches Pärchen hatte einen Eventveranstalter mit der Ausrichtung ihrer Hochzeit beauftragt. Eingeladen werden sollten 620 Personen, die in dem vom Veranstalter angemietetem Raum Platz finden sollten.

Kurz vor der Feier stellte sich jedoch heraus, dass der Raum nicht fristgerecht fertig gestellt werden würde. Das Paar musste daher auf einen kleineren Raum ausweichen und 220 Gäste wieder ausladen. Ärger wäre in seinem solchen Fall mehr als verständlich. Dabei blieb es jedoch nicht. Das Brautpaar forderte 8.250,00 € Schadensersatz wegen entgangenem “Gewinn” (Geld- und Goldgeschenke im Wert zwischen 50 und 100 Euro pro ausgeladenem Gast).

Das OLG Frankfurt a.M. sprach ihnen diese nicht zu. Zum einen handele es sich bei einer Hochzeit nicht um eine kommerzielle Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht. Zum anderen war der Vertrag bereits nichtig. Denn die Parteien hatten vereinbart, dass ein Großteil der Kosten des Veranstalters “schwarz” gezahlt werden sollte.

OLG Frankfurt vom 16.05.2011, 19 W 29/11

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=2852

Signatur_DS_2009

Related Posts

Warum man nicht zu voreilig sein sollte

Mittwoch, 01. Juni 2011 PDF Version

Hat es zwischen den Streitparteien bereits ausßergerichtliche Korrespondenz gegeben und entscheidet sich eine Seite zur Klageerhebung wird häufig der gegenerische Kollege als “voraussichtlicher Prozessbevollmächtigte” angegeben. Der BGH erläutert nun in einer aktuellen Entscheidung, warum die Angabe eine gegnerischen Prozessbevollmächtigten mit Risiken behaftet ist.

Der VIII. Zivilsenat entschied wörtlich:

“Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten be-zeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zu-stellung deshalb unwirksam ist, trägt der Kläger.”

Im klartext bedeutet dies, dass der Kläger, der die o.g. Angabe in seiner Klageschrift macht, sich im schlimmsten Fall um seinen Anspruch bringen kann, wenn der “voraussichtliche Prozessbevollmächtigte” von seinem Mandanten gar nicht für das Klageverfahren mandatiert wird.

Im Fall des BGH gab dem Beklagten zwar lediglich die Möglichkeit gegen das ergangene Versäumnisurteil Einspruch einzulegen, da die Einspruchsfrist mangels wirksamer Zustellung (die war ja nicht an den tatsächlichen Prozessbevollmächtigten gesendet worden) noch nicht zu laufen begonnen hatte. Im Schlimmsten Fall können sich jedoch auch Verjährungsprobleme ergeben.

Es sollte daher aus Sicherheitsgründen von einer Angabe eines “voraussichtliche Prozessbevollmächtigte” abgesehen werden.

BGH vom 06.04.2011, VIII ZR 22/10

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=2842

Signatur_DS_2009

Related Posts

LTO Fachmedium des Jahres

Samstag, 28. Mai 2011 PDF Version

Die Legal Tribune Online ist das Fachmedium des Jahres im Bereich Recht / Wirtschaft / Steuern. Zusätzlich ist sie auch (fachübergreifend) beste Neugründung gekürt worden.

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3358/In-eigener-Sache%3A-Award-Verleihung/

http://www.wolterskluwer.de/de/html/news/details/156/LTO.-Fachmedium-2011/

http://www.deutsche-fachpresse.de/fachmedien-sieger-2011/

Wir gratulieren zu diesem Erfolg.

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter
Jetzt “Fan” auf Facebook werden

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=28450

Signatur_DS_2009

Related Posts