Die Rechte von Passagieren
PDF VersionBei Annulierungen und längeren Verspätungen von Flügen, stehen den Passagieren nach der EU-VO 261/2004 pauschale Ausgleichsansprüche zu. Wir haben bereits über veschiedene Fälle berichtet:
- Noch mehr Rechte für Fluggäste
- Klagen statt fliegen
Der Bundesgerichtshof hatte nun kürzlich über zwei ähnlich gelagerte Fälle entschieden, in denen der Flug zwar zunächst stattgefunden hatte, aber das Flugzeug nach einem Zwischenstoff nicht weiterflog. Die Passagiere mussten mit einem anderen Flug zum Urlaubsort gelangen. Leider hat der BGH keine Entscheidung treffen können, weil sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben. Anscheinend war der Airline die Gefahr einer Ausweitung der Rechts der Fluggäste zu hoch. Die Tendenz der Gerichte ist, die EU-Verordnung außerordentlich verbraucherfreundlich auszulegen. Man darf gespannt sein, welche Entscheidungen in diesem Zusammenhang in den nächsten Jahren getroffen werden. Fluggäste sollten in jedem Fall bei Annulierungen oder langen Verspätungen Ansprüche gegen die Fluglinie prüfen lassen.
BGH vom 17.12.2009, Xa ZR 72/09 und Xa ZR 86/09
URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=1176










