Vertrag ist Vertrag
PDF VersionIn der letzten Woche durfte ich vor dem Amtsgericht Wedding feststellen, wie wahr dieser Satz ist. Die Mieter haben Wiederherstellung eines alten Kabelanschlusses verlangt. Das Haus war inzwischen aber mit einem Breitbandkabelanschluss eines großen deutschen Kabelnetzdienstleisters versorgt worden. Von diesem wollten die Mieter allerdings nichts wissen und verlangten den alten Zustand.
Im Vertrag war allerdings nichts über einen Kabelanschluss geregelt. Folglich konnte es meines Erachtens auch keinen Anspruch auf irgendeine Art von Kabelanschluss geben. Das sah das Gericht ebenso und wies auf seine Rechtsansicht auch deutlich hin: Vertrag ist eben Vertrag…
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