Ehrlichkeit und Selbstauskunft
PDF VersionUm sich beispielsweise vor Mietnormaden zu schützen, sollten Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages Selbstauskünfte der Interessenten geben lassen. Die dort getätigten Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Sonst droht später die Kündigung.
In einem Fall des Landgerichts München hatte ein Mieter bei seiner Selbstauskunft falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht. Beim Netto-Verdienst hatte er seinen Bruttolohn eingetragen. Dies reicht nach Auffassung der Gerichts aus, um eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB auszusprechen. Der Vermieter konnte den Mietvertrag wegen Täuschung nach § 123 BGB anfechten.
Im Fall war dem Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Schaden entstanden. Der Mieter hatte keine Mietschulden. Eine recht harte Entscheidung, die zeigt, die gefährlich kleine Schwindeleien bei der Selbstauskunft sein können – jedenfalls in München.
LG München I vom 25. 3. 2009, 14 S 18532/08
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Tags: falsche Angaben, Kündigung, Selbstauskunft









