Ehrlichkeit und Selbstauskunft

PDF Version

Um sich beispielsweise vor Mietnormaden zu schützen, sollten Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages Selbstauskünfte der Interessenten geben lassen. Die dort getätigten Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Sonst droht später die Kündigung.

In einem Fall des Landgerichts München hatte ein Mieter bei seiner Selbstauskunft falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht. Beim Netto-Verdienst hatte er seinen Bruttolohn eingetragen. Dies reicht nach Auffassung der Gerichts aus, um eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB auszusprechen. Der Vermieter konnte den Mietvertrag wegen Täuschung nach § 123 BGB anfechten.

Im Fall war dem Vermieter bis  zu diesem  Zeitpunkt noch kein Schaden entstanden. Der Mieter hatte keine Mietschulden. Eine recht harte Entscheidung, die zeigt, die gefährlich kleine Schwindeleien bei der Selbstauskunft sein können – jedenfalls in München.

LG München I vom 25. 3. 2009, 14 S 18532/08

Blog abonnieren (RSS)
jetzt auch auf Twitter

URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=1322

Signatur_DS_2009

Related Posts

Tags: , ,

Hinterlasse Sie bitte eine Antwort

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu schreiben.