Mietspiegelein, Mietspiegelein aus dem Nachbarort…
PDF VersionDie aktuelle Entscheidung des BGH über die Heranziehung eines Mietspiegels eines Nachbarortes hat für unseren Berliner Raum wohl keine Auswirkungen. Für ländliche Gebiete mit kleineren Ortschaften ohne eigenen Mietspiegel dürfte die Bedeutung jedoch deutlich sein.
Zum Fall: Ein Vermieter hatte sich bei der Mieterhöhung auf einen Mietspiegel der Nachbargemeinde bezogen und argumentiert, dass vergleichbare Gemeinde handele. Die Bezugnahme in der Mieterhöhung auf den Mietspiegel des Nachbarortes sei ausreichend. Für den betreffenden Ort sei kein Mietspiegel erstellt worden und das Mietniveau sei vergleichbar.
Zudem hat der BGH Stellung bezogen zur Verwendung eines einfachen Mietspiegels. Die tatsächlichen Aussagen hierzu können allerdings erst bewertet werden, wenn der Volltext der Entscheidung verfügbar ist.
BGH vom 16.06.2010, VIII ZR 99/09
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Tags: Mietspiegel, Nachbarort









