Haushaltsnahe Dienstleistungen – Vermieterpflicht

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Nach § 35a EStG kann ein Mieter bestimmte Betriebskosten steuerliche mindernd geltend machen, wenn ihm der Vermieter eine entsprechende Bescheinigung erstellt. Dies wirft natürlich die Frage auf, ob der Vermieter hierzu verpflichtet ist. Die Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat jedoch in einer ersten Entscheidung den Vermieter zur Erstellung einer Bescheinigung nach § 35a EStG verpflichtet:

Die beklagte Vermieterin wurde verurteilt als Teil der Betriebskostenabrechnung eine Aufgliederung zu erstellen, die die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 a EStG  enthält.

Amtsgericht Charlottenburg vom 01.07.2009, 222 C 90/09

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