Der neue Energieausweis
PDF VersionDie neue Energiesparverordnung ist bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Für die Praxis wird sie jedoch erst ab dem 1. Juli 2008 interessant. Denn ab diesem Datum besteht – mit einer zeitlichen Staffelung – für Verkäufer, Eigentümer, Vermieter und Verpächter bei Verkauf und Neuvermietung eines Hauses oder einer Wohnung die Verpflichtung, den Interessenten einen Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Mit diesem soll ein Gebäude energetisch eingestuft und mit anderen Objekten vergleichbar gemacht werden.
Der Energieausweis hat demnach direkte wirtschaftliche Auswirkungen auf den erzielbaren Preis beim Verkauf oder der Vermietung eines Objektes, die nicht unterschätzt werden dürfen.
Daneben besteht jedoch auch eine signifikante rechtliche Gefahr. Denn wenn trotz Verpflichtung kein Energieausweis vorgelegt wird, kann ein Bußgeld bis zu 15.000 € verhängt werden. Bereits aus diesem Grund sollte mit der Erstellung des Ausweises nicht gezögert werden.
Ungeklärt ist zudem bislang, ob die Vorlageverpflichtung neben den genannten Personen auch Hausverwaltungen, Makler oder sonstige Vertreter trifft. Da für einen Großteil der Objekte die Frist noch läuft, sollte jeder Verpflichtete überprüfen, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Energieausweis ausgestellt werden muss.
Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519)











18. Februar 2009 um 12:09 pm
[...] dem Pass und auch Vermieter nutzen dieses Vermarktungsinstrument noch sehr zögerlich. Seit dem 01.07.2008 müssen Eigentümer und Vermieter ihren Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis [...]