Verbot des Abflussprinzips bei Heizkostenabrechnungen
PDF VersionHeute hat der BGH die bereits angekündigte Entscheidung getroffen. Sogar Spiegel online titelte “BGH-Urteil: Vermieter müssen Heizkosten präziser abrechnen“.
In der Tat hat der BGH der Abrechnung nach dem Abflussprinzip eine Absage erteilt. Heizkosten müssen nach dem Leistungsprinzip verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Alles andere würde gegen die HeizkostenV verstoßen. Es genügt nicht – wie es dass Berufungsgericht getan hatte – einen pauschalen Abzug von 15% gemäß § 12 HeizkostenV vorzunehmen. Der Pressemitteilung ist allerding m.E. nicht zu entnehmen, ob der BGH von einem formellen oder materiellen Mangel ausgeht, was im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sein kann. Hier müssen die Urteilsgründe abgewartet werden.
Meine Zusammenfassung der Entscheidung ist auf der Seite der Legal Tribune zu finden.
BGH vom 01.02.2012, VIII ZR 156/11
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Tags: Abflussprinzip, formelle Wirksamkeit, Heizkostenabrehcnung, Leistungsprinzip









