“Regelmäßig” ist Ok
PDF VersionEs ist erstaunlich, dass sich der BGH immer noch mit Formulierungsfragen zu Schönheitsreparaturklauseln rumschlagen muss. Einige Gerichtentscheidungen hatten zwischen der Formulierung “im Allgemeinen” und “regelmäßig” dahingehend differenziert, dass ersteres eine weiche, zweiteres als feste Frist zu verstehen sei.Wir hatten hier berichtet.
Dem ist der BGH nun entgegengetreten. Die Formulierung “regelmäßig” ist flexibel und nicht starr. Zu Recht nimmt der Senat die sprachlich feinsinnige Differenzierung nicht vor.
BGH vom 20.03.2012, VIII ZR 192/11
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