Umsatzsteuer bei neuem Vermieter
PDF VersionDer Gewerbemieter hat gegen den neuen Vermieter (Erwerber) keinen Anspruch auf eine Rechnung die Miete betreffend mit ausgewiesener Umsatzsteuer, wenn er nicht selbst zur Umsatzsteuer optiert hat. Der Mieter sollte daher beim neuen Vermieter bei der ersten Mietzahlung nachfragen, ob die Miete mit oder ohne Umsatzsteuer geschuldet wird und sofort auf einer Rechnung mit USt.-Ausweis bestehen. Zwar kann er im Regelfall die fehlerhaft geleistete Umsatzsteuer vom Vermieter zurück verlangen, wenn dieser jedoch schon zahlungsunfähig ist, hilft ihm das nichts. Der Mieter trägt somit das Insolvenzrisiko.
OLG München vom 13.03.2012, 32 U 4761/11
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