Der BGH ist nicht kinderfeindlich

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Gestern ist meine Kommentierung zur Entscheidung des BGH die Nutzung einer Wohnung als Betreuungsraum einer Tagesmutter auf der Seite der Legal Tribune erschienen. Der BGH hat der Tagesmutter diese Nutzung untersagt. Warum der BGH trotzdem nicht kinderfeindlich ist und wie das URteil WEG- und mietrechtlich einzuordnen ist, habe ich dort zusammengefasst.

BGH vom 13.07.2012, V ZR 204/11

Legal Tribune vom 16.07.2012

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