Eigenbedarf einer GbR
PDF VersionEigenbedarfskündigungen sind meist Konfliktbehaftet.
Geklärt war vom BGH bereits, dass die GbR für einen Gesellschafter Eigenbedarf geltend machen kann. Andere Gesellschaftsformen (KG, GmbH, etc.) hingegen sind. Dies galt jedoch bislang nur für diejenigen Gesellschafter, die bereits bei Erwerb des Grundstück Gesellschafter waren. Für neu Hinzutretenden war dies nicht möglich.
Diese Rechtsprechung hat der BGH jetzt geändert. Auch für neu eingetretene Gesellschafter kann künftig die GbR einen Eigenbedarf anmelden.
Es fragt sich allerdings, wie lange dies von Gesetzgeberseit noch toleriert wird…
BGH vom 23.11.2011, VIII ZR 74/11
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