Abstimmung des Verwalters über seine Entlastung

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Wenn dem WEG-Verwalter Vollmachten für einzelne Eigentümer erteilt sind, kann er mit diesen über seine eigene Entlastung nicht mit abstimmen. Dies hat das Amtsgericht Neuss mit Urteil vom 28.01.2008 (101 C 442/07) nochmals festgestellt. Es entspricht ohnehin allgemeiner Ansicht.

Im konkreten Fall sind dem Verwalter sogar die gesamten Gerichtskosten auferlegt worden. Seine Mitwirkung bei der Abstimmung zu seinen eigenen Gunsten ist als grob fahrlässiges Verschulden ausgelegt worden. Er muss den Eigentümern die Kosten erstatten.

AG Neuss vom 28.01.2008, 101 C 442/07

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