Herausgabe der Bürgschaftsurkunde
PDF VersionDer BGH hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass der Auftragnehmer nach Wegfall des Sicherungszweckes auch einen Anspruch auf Herausgabe einer überreichten Bürgschaftsurkunde an sich selbst hat.
Bislang war streitig, ob der Auftraggeber nur verpflichtet war, die Bürgschaftsurkunde an den Bürgen herauszugeben oder auch an den Auftragnehmer.
Nach Auffassung des BGH folgt aus den Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und insbesondere aus der zu Grunde liegenden Sicherungsabrede zwischen den Parteien des Bauvertrages zumindest stillschweigend die Abrede, dass die Rückgabeverpflichtung auch durch Rückgabe an den Auftragnehmer erfüllt werden kann.
BGH vom 09.10.2008, VII ZR 227/07
URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=408










