Das P-Konto

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Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.

Hiermit wird ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) eingeführt. Der Kontoinhaber erhält hierbei für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages von mind. 985,15 Euro pro Monat (Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Unbeachtlich ist, woher dieses Guthaben stammt. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hierzu:

„Mit dem P-Konto entbürokratisieren wir das Verfahren zum Pfändungsschutz und gestalten es deutlich einfacher. Künftig kann jeder Inhaber eines Girokontos automatisch Pfändungsschutz erhalten. Damit vermeiden wir, dass das Konto wegen der bestehenden Pfändung blockiert wird und die Bank deshalb das Konto kündigt. Ein Girokonto ist heutzutage die Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeits- und Wirtschaftsleben.”

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Damit die Banken ausreichend Zeit zur Umstellung haben, ist ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten vorgesehen. Damit wird das P-Konto frühestens Mitte 2010 zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung des BMJ vom 24.04.2009

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Eine Antwort zu “Das P-Konto”

  1. Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH, Donauwörth - Ihre Anwälte und Fachanwälte » Blog Archive » Schuldnerschutz: Bundestag billigt Einführung eines P-Kontos sagt:

    [...] der Reform (via Sawal Rechtsanwälte und Notar) April 24th, 2009 von RA Michael Langhans | Hartz IV , [...]

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