Modernisierung durch den Mieter
Freitag, 09. März 2012 PDF VersionNach einer Entscheidung des BGH hat der Mieter gegen der Vermieter keinen Anspruch auf eine Eigenmodernisierung. Im Fall ging es um eine Heizung. Der Mieter wollte die vorhandene Heizung gegen eine moderne Gasetagenheizung austauschen. Dies verweigerte der Vermieter. Zu Recht entschied der VIII. Zivilsenat und verneinte dabei den Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit.
Die Entscheidung ist zutreffen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Eigenmodernisierung. Wann und ob modernisiert wird, muss der Entscheidung des Eigentümers vorbehalten bleiben.
BGH vom 14.09.2011, VIII ZR 10/11
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