Einmal duschen macht 50 Cent
Mittwoch, 30. September 2009 PDF VersionFitnessstudios haben in der Regel recht harte AGB’s die häufig über das gesetzlich erlaubt hinausgehen. So auch in einem Fall, den das OLG Karlsruhe zu entscheiden hatte.
Eine große Fitnessstudiokette warb mit einem Monatspreis von 15,90 € pro Monat. Dabei waren allerdings die Kosten für das Duschen nach dem Sport nicht enthalten. Hierfür musste der verschwitzte Kunde 50 Cent berappen. Hiergegen gind die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vor: Mit Erfolg!
Wie auch schon das Landgericht Mannheim zuvor entschieden die Richter, dass das Duschen von derm Mehrzahl der Verbraucher als grundsätzlich im Preis inbegriffen ansehen würde. Die Werbung sei daher irreführend – Zitat des OLG:
Dem steht nicht entgegen, dass der Umfang der angebotenen Zusatzleistungen wie Gastronomie, Sauna, Wellness je nach Anbieter variiert. Die Benutzung der Duschen wird von einem erheblichen Teil der angesprochenen Verbraucher nicht als Zusatzleistung in diesem Sinne, sondern als elementarer Bestandteil der Grundleistung angesehen. Es liegt auf der Hand, dass ein Benutzer nach dem Besuch des Fitness-Studios das Bedürfnis hat zu duschen.
OLG Karlsruhe vom 19.11.2008, 6 U 1/08
URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=867











