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Heikostenabrechnung – Nix verstehen!

Sonntag, 26. Februar 2012 PDF Version

Irgendwie haben wir es alle schon gewusst. Heizkostenabrechnungen wirklich zu verstehen ist einem normalen Menschen nicht möglich. Dies widersprach jedoch bis vor Kurzem dem Grundsatz, dass der durchschnittliche, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht vorgebildete Mieter die Betriebskostenabrechnungen ohne weiteres inhaltlich und rechnerisch verstehen können muss.

Für Heizkostenabrechnungen gilt dies seit der aktuellen Entscheidung des BGH nicht. Der VIII. Senat hat im Ergebnis entschieden, dass es nicht darauf ankommt, dass die Abrechnung verständlich ist. Entscheidend ist lediglich, dass sie der Heizkostenverordnung entspricht. Ich zitiere:

“Dass die Ermittlung der Wärmekosten ohne Kenntnis dieser Vorschriften kaum verständlich ist und die Vorschriften der Heizkostenverordnung dem durchschnittli-chen, juristisch nicht vorgebildeten Mieter regelmäßig nicht bekannt sind, kann nicht dem Vermieter angelastet werden. Der Vermieter hat eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der Heizkostenverordnung ent-spricht. Eine Pflicht, diese Vorschriften mitzuteilen oder zu erläutern, trifft ihn hingegen nicht.”

Wir werden also weiter versuchen Heizkostenabrechnungen zu verstehen. Vermieter müssen jedoch keine Erläuterungen hierzu treffen.

BGH vom 26.10.2011, VIII ZR 268/10

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Verbot des Abflussprinzips bei Heizkostenabrechnungen

Donnerstag, 02. Februar 2012 PDF Version

Heute hat der BGH die bereits angekündigte Entscheidung getroffen. Sogar Spiegel online titelte “BGH-Urteil: Vermieter müssen Heizkosten präziser abrechnen“.

In der Tat hat der BGH der Abrechnung nach dem Abflussprinzip eine Absage erteilt. Heizkosten müssen nach dem Leistungsprinzip verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Alles andere würde gegen die HeizkostenV verstoßen. Es genügt nicht – wie es dass Berufungsgericht getan hatte – einen pauschalen Abzug von 15% gemäß § 12 HeizkostenV vorzunehmen. Der Pressemitteilung ist allerding m.E. nicht zu entnehmen, ob der BGH von einem formellen oder materiellen Mangel ausgeht, was im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sein kann. Hier müssen die Urteilsgründe abgewartet werden.

Meine Zusammenfassung der Entscheidung ist auf der Seite der Legal Tribune zu finden.

BGH vom 01.02.2012, VIII ZR 156/11

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Vorwegabzug – BGH schafft Klarheit

Mittwoch, 22. September 2010 PDF Version

Der BGH hat mit Urteil vom 11.08.2010 für Klarheit beim Vorwegabzug bei gemischt genutzten Gebäuden gesorgt. Mein Artikel hierzu ist auf der Seite der Legal Tribune erschienen, auf den  ich hiermit verweisen.

Nur kurz zusammengefasst: Der immer wieder streitige Vorwegabzug bei Wohn-/Gewerbeimmobilien ist nicht Voraussetzung für eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung. D.h. der Vermieter kann auch nach Ablauf der Frist einen Vorwegabzug korrigieren.

Legal Tribune vom 16.09.2010

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