Artikel mit ‘Schadensersatz’ getagged

Wenn das Wasserrohr leckt…

Dienstag, 07. September 2010 PDF Version

…dann muss der Vermieter nicht in jedem Fall alle hierdurch entstehenden Schäden tragen.

Nach § 536 BGB haftet der Vermieter für Schäden an der Mietsache verschuldensunabhängig. D.h. wenn die Mietsache mangelhaft ist, so stehe dem Mieter im Regelfall die Rechts aus §§ 536 ff BGB zu – gleichob dem Vermieter für den Mangel ein Verschulden vorzuwerfen ist.

In einem vom LG Duisburg am 18.05.2010 entschiedenen Fall war durch einen Rohrburch die Mieträume eines Mieters für eine gewisse Zeit unbewohnbar geworden. Die im hierdurch entstandenenKosten (z.B. erhöhte Fahrtkosten) wollte der Mieter von der Vermieterin im Wege des Schadensersatzes zurück.

Das Landgericht entschied gegen ihn. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, Wasserrohe regelmäßig zu inspizieren und haben einen Rohrbruch daher nicht zu verschulden:

“Es besteht keine Verpflichtung des Vermieters, die Wasserrohre regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Für die Elektroinstallation ist dies inzwischen anerkannt (BGH vom 15.10.2008, VIII ZR 321/07). Für Wasserrohrleitungen gilt jedoch nichts anderes: auch hier wird es kein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig erachten, ohne besondere Veranlassung regelmäßige Inspektionen vorzunehmen.”

In einem solchen Fall kann der Mieter zwar mindern, aber keinen Schadensersatz nach §§ 536a, 280 BGB fordern. Wie es das das Landgericht treffen ausdrückt, hat sich “lediglich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht”.

Landgericht Duisburg vom 18.05.2010, 13 S 58/10

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Umsatzsteuer als Schaden im Baurecht

Freitag, 30. Juli 2010 PDF Version

Der VII. Zivilsenat des BGH hat seine Rechtsprechung zur Berechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Bäumängeln geändert. Bislang war es so, dass als Schadensersatz wegen eines Baumangels der hierfür aufzuwendende Betrag mit Umsatzsteuer eingeklagt werden konnte. Dies ist nunmehr nicht mehr möglich, wenn der Mangel noch nicht beseitigt und der hierfür erforderliche Rechnungsbetrag (incl. Umsatzsteuer) noch nicht gezahlt worden ist. Insoweit besteht eine Paralelle zum Schadensersatzanspruch bei Verkehrsunfällen.

Der BGH hat hier die Wertung des § 249 Abs. II BGB für das Werkvertragsrecht herangezogen.

Statt Schadensersatzansprüche können Bauherren auch einen Vorschussanspruch nach § 637 Abs. III BGB geltend machen. Dieser muss jedoch zwingend für die Mangelbeseitigung verwendet werden. Bei einen Schadensersatz wäre dies nicht der Fall. Die Umsatzsteuer kann als Schaden auch im Werkvertragsrecht nur geltend gemacht werden, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

BGH vom 22.07.2010, VII ZR 176/09

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Der Bundesgerichtshof und Zweikampfverhalten

Dienstag, 16. März 2010 PDF Version

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich nicht häufig mit Fußballspielen. Aus diesem Grund ist die Entscheidung eine Kommentierung wert.

Kläger und Beklagter spielten gegeneinander Fußball. Bei einem Zweikampf erlitt der Kläger eine Schienen- und Wadenbeinfraktur. Er verlangte von seinem Gegenspieler Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB. Diesen Anspruch wies der BGH ab. Der Kläger konnte ein regelwidriges Verhalten beim Zweikampf nicht nachweisen. Denn der Zweikampf gehört beim Fußball zum Wesen des Spiels und stellt an sich noch keinen Sorgfalltsverstoß dar.

Je nach Sportart sind hieran unterschiedliche Anforderungen zu stellen.

BGH vom 27.10.2009, VI ZR 296/08

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Wenn der Flieger nicht abhebt

Montag, 10. August 2009 PDF Version

Das Kammergericht Berlin hat eine für Reisende positive Entscheidung getroffen:

Wegen Vogelschlags war ein Flug ausgefallen Der Reisveranstalter wusch seine Hände in Unschuld und wies alle Schadensersatzforderungen von sich, weil es sich um einen Fall „höhere Gewalt” im Sinne des § 651 j Abs. 1 BGB handele.

Diese Ansicht teilten die Berliner Richter nicht. Es fehle an einem durch auch bei äußerster Sorgfalt nicht anders abwendbares Ereignis. Eine Airline müsse seinen Betrieb so organisieren, dass auch nach technischen Zwischenfällen schnellstmöglich ein Ersatzflugzeug bereit gestellt werden könne. Darüber hinaus sei Vogelschlag ein Ereignis im betrieblichen Zusammenhang. Vögel im Bereich eines Flughafens könnten ohne weiteres „vergrämt” werden.

Man darf sich von Reiseveranstaltern also nicht so einfach abwimmeln lassen.

Kammergericht Berlin vom 03.06.2009, 8 U 15/09

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Verletzung durch Kirschkerne

Sonntag, 05. Juli 2009 PDF Version

Während das amerikanische Recht die so genannten „strict liability” kennt, haftet der Hersteller von Produkten in Deutschland nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden des Endverbrauchers nur unter engen Voraussetzungen. Im Fall des BGH ging es um einen Kirschkern, der sich in einem Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuselbelag (Kirschtaler) befand. Der Konsument brach sich beim Verzehr einen Eckzahn ab, weil er auf einen Kirschkern biss.

Der BGH in III. Instanz lehnte Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Der Verbraucher könne keine völlige Gefahrlosigkeit des Produkts erwarten. Es handele sich schließlich um einen Kirschtaler, bei dem man damit rechnen müsse, dass auch bei großer Sorgfalt einzelne Kirschkerne eingebacken sein können.

BGH vom 17.03.2009, VI ZR 176/08

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Nichts hält für die Ewigkeit

Sonntag, 24. Mai 2009 PDF Version

Nach Auffassung des Amtsgerichts Halle hat der Mieter einer Wohnung für die Beschädigung eines Schlüssels nur dann Schadensersatz zu leisten, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er schuldhaft gegen Pflichten verstoßen hat.

Dem Mieter war ein Briefkastenschlüssel abgebrochen. Die Vermieterin wollte für das neue Schloss und die angefallenen Anwaltskosten Schadensersatz vom Mieter. Das Amtsgericht stellte feinsinnig fest, dass das Abbrechen des Schlüssels an sich noch nicht die Pflichtverletzung des Mieters darstellen könne, da ihm ein vorsätzliches Handeln im Rahmen des § 280 Abs. 1 BGB nicht nachgewiesen werden konnte. Es sei auch sonst nicht nachvollziehbar, wie der Mieter konkret gegen seine Obhutspflicht verstoßen haben soll. Es entspräche der Lebenserfahrung, dass Schlüssel meist nicht wegen unsachgemäßer Handhabung, sondern wegen – nicht vom Mieter zu vertretender – Materialermüdung abbrächen. Material hält eben nicht für die Ewigkeit. Dies konnte auch die Vermieterin nicht widerlegen.

AG Halle (Saale)vom 17.03.2009; 93 C 4044/08

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Asbest und die liebe Aufklärungspflicht

Dienstag, 31. März 2009 PDF Version

Der Bundesgerichtshof hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Verbraucher kaufte im Jahr 2006 ein Hausgrundstück unter Ausschluss der “Gewähr für Fehler und Mängel”. Später stellt er fest, dass die Außenfassade in den 80er Jahren mit Asbestzementtafeln verkleidet worden war. Dies wusste auch der Verkäufer, dem bereits zuvor ein potentieller Kunde aufgrund dieses Umstandes abgesprungen war. Der Käufer wollte nun Schadensersatz für die notwendige Asbestsanierung vom Verkäufer haben.

Vor dem LG und OLG war er mit diesem Wunsch gescheitert. Das Oberlandesgericht entschied, dass die lang zurückliegende Verkleidung mit Asbest keinen Mangel dar stelle und der Verkäufer folglich nichts zu offenbaren hatte. Zudem seien Ansprüche wegen Verschuldens im Vertrag ausgeschlossen worden.

Der BGH gab dem Käufer Recht. Er entschied, dass Baustoffe, deren Verwendung zwar bei der Verwendung gebräuchlich und aus damaliger Sicht auch unbedenklich waren, einen offen zu legenden Sachmangel darstellen könnten, wenn später ihre Gesundheitsschädlichkeit erkannt worden sei. Dies sei jedenfalls bei krebserregenden Stoffen der Fall, wenn eine hohe Austrittsgefahr bestehe. Zudem entschied das oberste Gericht, dass der Gewährleistungsausschluss nicht für arglistiges Verhalten des Verkäufers gelte. In diesem Fall seien die Regelungen der §§ 434 ff. BGB nicht wirksam ausgeschlossen.

Bundesgerichtshof vom 27.03.2009; V ZR 30/08

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Der Tätowierer als Vertrauensperson

Montag, 22. Dezember 2008 PDF Version

Die Klägerin war auf einer Verbrauchermesse auf sogenannte Bio-Tattoos aufmerksam geworden. Da man ihr am Stand versicherte, diese würden nach 3 – 7 Jahren automatisch verschwinden, ließ sie sich gleich vor Ort ein solches Tattoo stechen. Vermutlich war die Motiv-Auswahl nicht 100%ig durchdacht, denn nach 9 Jahren wollte die Frau doch lieber zu ihrer Naturpigmentierung zurück. Leider war das Tattoo bis zu diesem Zeitpunkt lediglich ein wenig ausgeblichen und musste per Laser entfernt werden.

Sie verklagte die Tätowiererin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, welches ihr das OLG Karlsruhe entsprechend § 823 Abs. 1 BGB auch zusprach. Das dauerhafte Anbringen des Tattoos stelle mangels Einwilligung eine rechtswidrige Körperverletzung dar, da das Tatoo nicht spätestens nach 7 Jahren verschwunden sei. Die Tätowiererin habe erkennen müssen, dass die Klägerin keinesfalls eine dauerhafte Änderung wollte. Fazit: Dem Tätowierer darf man vertrauen – oder auch nicht.

Oberlandesgericht Karlsruhe 22.10.2008, 7 U 125/08

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