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Gesellschaftsrecht
Wir bieten in allen Bereichen des Personen- und
Kapitalgesellschaftsrechts eine umfassende Beratung und Umsetzung an.
Von der Gründung einer Gesellschaft (Sach- und Bargründungen) bis zur
Umwandlung (z.B. von GmbH in Aktiengesellschaft) stehen wir Ihnen
beratend zur Seite.
Was ist ein Notar?
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der
insbesondere Rechtsgeschäfte beurkundet (z.B. Grundstückskaufverträge,
Grundschuldbestellungen, Testamente, Erbverträge usw.) und andere
Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden oder freiwilligen
Gerichtsbarkeit wahrnimmt. Der Notar übt sein Amt als unparteiischer
Betreuer aller Beteiligten aus. Das bedeutet im Falle eines
Grundstückskaufvertrages, dass er sowohl den Käufer als auch den
Verkäufer berät. Hierin liegt einer der wesentlichsten Unterschiede zum
Rechtsanwalt, der vorwiegend Interessenvertreter einer Partei ist. Nach
außen dokumentiert der Notar seine öffentliche und unparteiische
Funktion unter anderem durch sein Dienstsiegel, mit dem er die von ihm
ausgefertigten Urkunden kennzeichnet.
Was macht ein Notar?
Die Aufgabe des Notars besteht nicht nur in der Beurkundung von
Verträgen, sondern er betreut den Bürger auch bei dem Abschluss von
schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er hilft ihm bei der
Formulierung von Vertragstexten um eine klar und eindeutig geschriebene
Urkunde zu verfassen. Des Weiteren beglaubigt er die Echtheit einer
Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) sowie die Echtheit eines
Dokuments (beglaubigte Abschrift). Vor der Beurkundung muss der Notar
den wirklichen Willen der Beteiligten erforschen und gegebenenfalls auf
Risiken und Gefahren des Vertragsabschlusses hinweisen.
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