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Immobilienrecht/Bauträgerrecht
Wir beraten beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, um so Risiken und Probleme auszuschließen bzw. zu minimieren. Wir helfen bei der Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum und bei allen Fragen des Bauträgerrechts, auch im Anwendungsbereich der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Wohn- und Gewerbemietrecht
Wir beraten Unternehmen der Wohnungswirtschaft in allen Fragen des Wohn- und Gewerbemietrechts. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Vertragsgestaltung, die Entwicklung von Problemlösungen bei Vertragsdurchführung und die Prozessführung. Wir stehen auch Wohn- und Gewerbemietern zur Verfügung.
in-house-lawyer
Es hat sich gezeigt, dass gerade bei Unternehmen der Wohnungswirtschaft ein fortlaufender Beratungsbedarf besteht. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, bieten wir unsere Leistungen auch über mittel- und längerfristige Beratungsverträge pauschal an. Unsere Anwälte beraten hier als sogenannter „in-house-lawyer“ bei den Mandanten vor Ort zu festen monatlichen Honorarsätzen und führen Mitarbeiterschulungen durch.
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