Eine Beratung und Vertretung durch einen Anwalt ist – wie jede
Dienstleistung – mit Kosten verbunden. Grundsätzlich sind die Kosten
anwaltlicher Beratung und Vertretung in Deutschland im
Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren richten
sich nach den Tätigkeiten und dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Dies
ist in der Regel das finanzielle Interesse, welches hinter einer
Beauftragung steht.
Neben der Abrechnung nach RVG bieten wir Ihnen grundsätzlich den
Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an. In der Regel ist die
Vereinbarung eines Stundenhonorars sachgerecht. Die Höhe bemisst sich
nach der Schwierigkeit der Rechtsfrage, des Aufwandes und Ihrer
Einkommensverhältnisse. In Absprache ist auch eine Pauschalsumme
möglich. Eine Vergütungsvereinbarung wird individuell mit ihnen
verhandelt und schriftlich fixiert. Sollten Sie rechtsschutzversichert
sein, ist nach Deckungszusage Ihrer Versicherung auch hierüber eine
Abrechnung möglich. Unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen
haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe gegen den Staat. Die
entsprechenden Muster für Vergütungsvereinbarungen sowie die
Mandatsvereinbarung haben wir auf dieser Seite für Sie zur Verfügung
gestellt.