Karsten Schönfeld
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Jahrgang 1965. Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, Referendariat beim Kammergericht. 1997 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. 1998 Eintritt in die Kanzlei. Seit 2007 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Schönfeld hält regelmäßig Vorträge für Unternehmen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft.